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Liebe Kunden,

das Jahr neigt sich dem Ende zu, und wir möchten die Gelegenheit nutzen, um uns herzlich für Ihr Vertrauen in unsere Werkstatt zu bedanken. Es war uns eine Freude, Ihnen bei Ihren Anliegen zur Seite zu stehen!

Wir wünschen Ihnen und Ihren Liebsten ein besinnliches und frohes Weihnachtsfest sowie einen guten Start ins neue Jahr. Möge es Ihnen Gesundheit, Glück und Erfolg bringen.

Bitte beachten Sie, dass unsere Werkstatt in der Zeit vom 24.12.2024 bis zum 26.12.2024 und vom 30.12.2024 bis zum 01.01.2025 geschlossen ist. Ab dem 02.01.2025 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

Vielen Dank für Ihre Treue und Ihr Verständnis.

Ihr Team von Autohaus Oldenburg

News

Sicherer Start: Wie Begleitetes Fahren ab 17 das Unfallrisiko minimiert

Fahranfänger sind im Straßenverkehr statistisch besonders gefährdet. Ihr Unfallrisiko sinkt mit der Fahrpraxis – insbesondere, wenn zunächst ein erfahrener Erwachsener mitfährt. Wir erklären, was hinter dem Begleiteten Fahren steckt und welche Vorteile es mit sich bringt.

Seit 2011 ist das „Begleitete Fahren ab 17“ – kurz BF17 – in Deutschland rechtlich dauerhaft verankert. Bild: SPX

Seit 2004 ist das „Begleitete Fahren ab 17“ (BF17) in Deutschland möglich. Das Ziel: das Unfallrisiko für Fahranfänger senken. Und das Konzept zeigt Erfolge, denn die Zahl der Verkehrsunfälle junger Menschen ist in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen.

Was steckt hinter der B17-Initiative?
Fahrschulkurse und Prüfungen sind beim begleiteten Fahren die gleichen wie beim normalen Führerschein. Der Unterschied: Fahrschüler können bereits mit 16,5 Jahren beginnen und dürfen nach bestandener Prüfung ab 17 Jahren Auto fahren – allerdings nur mit Begleitperson. Diese müssen in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Den richtigen Kartenführerschein gibt es dann mit 18 Jahren. Aber Vorsicht: Das Autofahren mit 17 ist nur in Deutschland und Österreich erlaubt.

Wer darf Begleitperson sein?
Grundsätzlich kommt jede Person als Begleitung infrage, die mindestens 30 Jahre alt ist, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen den Führerschein Klasse B besitzt, und nicht mehr als einen Punkt in Flensburg hat. Kommen später Punkte hinzu, hat das keinen Einfluss auf BF17. Die Anzahl der angegebenen Personen ist unbegrenzt, allerdings müssen die Eltern des Fahranfängers den vorgesehenen Begleitpersonen einverstanden sein. Grundsätzlich gilt: Je mehr, desto besser – denn dadurch stehen die Chancen auf häufigeres Fahren besser. Für Begleitpersonen gilt außerdem in Bezug auf Alkohol die 0,5-Promille-Grenze.

Der Schlüssel zur Unfallprävention
Das Unfallrisiko für Fahranfänger, ist hoch – insbesondere dann, wenn sie mit 18 Jahren sofort allein Auto fahren. Das liegt meist an zu geringer Erfahrung verbunden mit einer Überschätzung des eigenen Könnens. 18- bis 24-jährige Verkehrsteilnehmende haben das mit Abstand höchste Unfallrisiko im Straßenverkehr. An diesem Punkt setzt das Begleitete Fahren an, denn Studien zeigen: BF17-Fahranfänger sind in rund 20 Prozent weniger Unfälle verwickelt.

Sicherheit an erster Stelle
Durch die Anwesenheit einer Begleitung sollen sich Fahranfänger sicherer fühlen. Begleitpersonen beobachten aufmerksam den Verkehr, unterstützen durch Ratschläge und geben Feedback zum Fahrverhalten. Außerdem können Fahranfänger mit ihr gemeinsam bei außergewöhnlichen Situationen wie erschwerten Wetterbedingungen üben und fühlen sie nicht allein. Begleitungen dürfen allerdings nicht aktiv ins Fahren eingreifen.

Vergünstigte Versicherungstarife durch BF17
Bei der Kfz-Haftpflicht- als auch in der Kaskoversicherung ist eine Ersparnis von bis zu 20 Prozent möglich, im Vergleich zu einem gleichaltrigen Fahranfänger ohne Führerscheinerwerb über das Begleitete Fahren. Der Versicherungsschutz des eigenen Pkw lässt sich schnell auf den neuen Fahrer erweitern. Sobald der Fahranfänger den Führerschein mit 17 erworben hat, wird er als Mitnutzende des Fahrzeugs bei der Versicherung angezeigt.

Vielfalt an Vorteilen
Ein weiterer Aspekt, der führ das Begleitete Fahren mit 17 spricht, ist mehr Mobilität für junge Menschen. Haben sie die Fahrprüfung bestanden, erhalten sie zudem den Kartenführerschein für die Klasse AM. Damit steht dem Mofa- und Rollerfahren nichts mehr im Weg – und das ohne Extrafahrprüfung. Viele Jugendliche sind in diesem Alter in ihrer schulischen oder beruflichen Ausbildung. Da bietet es sich an, die Fahrstunden so zu planen, dass genügend Zeit für Fahrschule und Abschlussprüfung bleibt, sodass diese nicht kollidieren.

Zukünftige Entwicklungen im Blick
Das in Deutschland mittlerweile etablierte Modell des BF17 nimmt sich auch die EU zum Vorbild: Um ihrem Ziel „Null Verkehrstote 2050“ näher zu kommen, hat die Europäische Kommission im Frühjahr ein Maßnahmenpaket vorgelegt, das auch die europaweite Einführung des Begleiteten Fahrens ab 17 vorsieht – für Pkw und sogar für Lkw.